Ein Depot für’s Kind

Als unsere älteste Tochter auf die Welt kam, war für meinen Mann und mich klar, dass wir finanziell für sie vorsorgen wollen. Wie genau war für uns jedoch Neuland. Sollte es ein eigenes Depot sein oder doch lieber ein Depot in unserem Namen? Wie gehen wir vor, wenn noch weitere Kinder hinzukommen? Welche Auswirkungen könnte eine größere angesparte Summe später haben? Wie sieht es mit Bafög aus? Mit Steuern? Mit Versicherungen?

Hangeln wir uns also gemeinsam an den Fragen entlang und beginnen mit der grundlegenden:

Soll ich ein Depot auf den Namen meines Kindes eröffnen oder lieber auf meinen Namen sparen?

Erst einmal in aller Kürze eine Aufstellung der zwei Möglichkeiten, auf einige Aspekte werde ich im weiteren Verlauf des Beitrags im Detail eingehen:

Depot im Namen des Kindes eröffnen
Für eine Depoteröffnung müssen beide Elternteile zustimmen und die Geburtsurkunde des Kindes wird benötigt – höherer Aufwand vorneweg
Der Depotinhalt gehört dem Kind, mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Mit dem 18. Geburtstag erhält das Kind die alleinige Vollmacht
Man kann die Tatsache nutzen, dass auch Kinder Anspruch auf den Sparerpauschbetrag und den Grundfreibetrag haben
Das Kind verliert bei einem Vermögen von mehr als 7500€ den Anspruch auf BAföG
Wenn das durchschnittliche monatliche Einkommen die Grenze von aktuell 520€ überschreitet, wird das Kind selbst krankenversicherungspflichtig und kann keine Familienversicherung mehr in Anspruch nehmen
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass mögliche Kapitaleinnahmen keine Auswirkung auf den Kindergeldanspruch haben.
Depot auf den Namen eines/beider Elternteile anlegen
Ein weiteres Depot zu eröffnen, insbesondere bei einer Bank, bei der man bereits ein Depot eingerichtet hat, ist häufig mit nur wenigen Klicks möglich
Das Depot samt Inhalt gehört den Eltern. Die Eltern behalten auch über den 18. Geburtstag des Kindes hinaus die volle Handlungsgewalt über das dort angesparte Geld
Mögliche Kapitalerträge sind steuerpflichtig, sofern Sparerpauschbetrag und Grundfreibetrag bereits ausgereizt sind
Bafög Grenzen müssen nicht berücksichtig werden
Krankenversicherungsgrenzen müssen nicht berücksichtigt werden
Achtung, alle Angaben können zukünftigen Änderungen unterliegen und sind abhängig von den Verhältnissen der Anleger. Im Zweifelsfall bitte immer professionelle steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.

Der wahrscheinlich größte finanzielle Vorteil ein Depot im Namen des Kindes zu eröffnen ist, dass man den Steuerfreibetrag des Kindes nutzen kann. Der größte „Nachteil“ hingegen ist, dass das Depot, samt Inhalt, mit 18 auf das Kind übergeht. Die Sorge liegt nah, dass dieser hohe Betrag vielleicht schneller auf den Kopf gehauen wird, als man gucken kann – dazu später mehr.

Wie kann man steuerliche Freibeträge durch Junior-Depots ausnutzen?

Auch Minderjährigen steht ein Sparerpauschbetrag von aktuell noch 801€, ab 2023 dann 1000€ zur Verfügung.

Hinzu kommt, und das ist Vielen nicht klar, dass jeder deutsche Bürger einen steuerlichen Grundfreibetrag von aktuell 11148€ hat – das gilt auch für Kinder. Da ein Kind in den meisten Fällen keine weiteren Einnahmen hat, bedeutet das, dass es Kapitaleinnahmen bis zu dieser Grenze steuerfrei verbuchen kann.

Wie kann man als Familie durch Steuervergünstigungen bei Depotüberträgen profitieren?

Sagen wir mal, ich als Mutter habe einen supergut laufenden ETF auf den MSCI-World. Ich habe 10000€ investiert und der ETF ist 50% im Plus, der Kurswert beläuft sich also auf 15000€, 5000€ davon sind Rendite.

Nun möchte ich meiner Tochter gerne 3000€ schenken. Ich könnte Anteile des ETFs in Höhe von 3000€ verkaufen, stelle dann aber fest, dass ich nur 2750€ auf mein Verrechungskonto ausbezahlt bekomme. Die übrigen 250€ hat meine Bank als Abgeltungssteuer einbehalten, denn von den 3000€ sind 1000€ Gewinn und auf den muss ich 25% Steuern zahlen (der Einfachheit halber gehe davon aus, dass ich meinen Freibetrag bereits ausgenutzt habe, und auch keine Gebühren für den Verkauf zahlen muss).

Blöd. Besser gehe ich wie folgt vor:

Ich teile meiner Bank mit, dass ich eine Schenkung plane. Dafür greife ich zum Telefonhörer und rufe meine Bank einfach mal an. Dieser Schritt ist wichtig, denn Depotüberträge an andere Personen behandelt die übertragende Bank wie eine Veräußerung. Sie würde also wieder 250€ einbehalten, was wir ja vermeiden wollen.

Sobald meine Bank weiß, dass es sich um eine Schenkung, in diesem Fall auch „unentgeltliche Übertragung“ genannt, handelt, und ich den Depotübertrag in Auftrag gebe, werden in das Depot meiner Tochter ETF-Anteile im Wert von 3000€ eingebucht. Diese Anteile befinden sich nicht mehr 50% im Plus, sondern sind bei +/-0, eben weil so ein Depotübertrag auf eine andere Person wie ein Verkauf mit anschließendem Wiederkauf gehandhabt wird.

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt:

  • dass jedes Elternteil bis zu 400000€ in einem 10-Jahreszeitraum steuerfrei schenken kann,
  • dass man sich die 250€ bei der Steuererklärung zurückholen kann, sollte man vergessen haben die Bank über die Schenkung vorab zu informieren. Allerdings bedeutet das auch, dass die 250€ in der Zwischenzeit nicht im Depot arbeiten können.

Wie führt man eine Steuerbereinigung von Kapitalerträgen im Junior-Depot durch?

Spinnen wir das oben genannte Beispiel einmal weiter. Sagen wir meine Tochter hat zu ihrer Geburt die oben genannten 3000€ geschenkt bekommen.

Im Laufe von 10 Jahren hat sich diese Ausgangssumme auf 5000€ erhöht. Wenn ich diese 5000€ nun verkaufe, dann fallen für mein Kind keine Steuern auf die 2000€ Gewinn an, da diese zwar den Sparerpauschbetrag voll ausschöpfen, aber immer noch unter der Grundfreibetragsgrenze liegen.

Direkt im Anschluss kann ich wieder ETF-Anteile im Wert der 5000€ kaufen, diese sind dann aber steuerbereinigt. Wenn meine Tochter den ETF mit 35 Jahren verkaufen möchte, muss sie auf diese 5000€ also keine Steuern mehr zahlen.

Natürlich fallen für Kauf und Verkauf Gebühren an, allerdings lohnt sich eine solche Steuerbereinigung für größere Beträge trotzdem, weswegen man sie unter Berücksichtigung der Steuerfreigrenzen gelegentlich (so selten wie möglich, aber so oft wie nötig) durchführen sollte.

Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen

Das Ausnutzen von Steuerfreibeträgen ist ein völlig legaler Weg innerhalb einer Familie Vermögen aufzubauen. Aber Vorsicht, man könnte in Versuchung geraten den Fiskus hinters Licht führen zu wollen, indem man Gewinne durch Depotübertragungen ans Kind erst steuerfrei realisiert, um sie im Anschluss wieder auf das eigene Konto zurückzubuchen.

Das nennt sich dann Steuerbetrug und ist kein Kavaliersdelikt. Aus diesem Grund wird jede unentgeltliche Übertragung bzw. Schenkung durch die Bank auch an das Finanzamt gemeldet. Idealerweise sollten Eltern bei der Schenkung größerer Beträge sogar einen Vertrag aufsetzen, damit sie auch im Nachhinein einen Nachweis über die Schenkung für das Finanzamt haben.

Depots für mehrere Kinder – getrennt oder lieber doch zusammen?

Knapp zwei Jahre nach unserer ältesten Tochter wurde unsere zweite Tochter geboren. Das Depot für die Große war eingerichtet, Sparpläne von Mama, Papa und Oma sorgten dafür, dass sich ein kleines Sümmchen angesammelt hatte. Also taten wir aus Bequemlichkeit erst einmal Folgendes: Wir verdoppelten die Sparpläne und sparten für unsere zweite und erste Tochter zusammen im Depot unserer ersten Tochter. Irgendwann würden wir das Depot aufteilen, so der Plan.

Das fühlte sich jedoch schon nach kurzer Zeit nicht richtig an, weswegen wir relativ schnell auch für unsere zweite Tochter ein Depot eröffneten, und separate Sparpläne einrichteten. Dieses Bauchgefühl war absolut berechtigt, und zwar aus folgendem Grund:

Jedes Geld, das auf das Depot meiner Ältesten eingezahlt wurde, gehört ihr und wir als Eltern dürfen laut § 1641 BGB2 keine Schenkungen in ihrem Namen vornehmen. In dem Moment, wo wir einen Teil des Depots an ein anderes Kind übertragen, tun wir jedoch genau das – wir nehmen von ihr und verschenken weiter.

Ja, mit einem gemeinsamen Depot spart man ein paar Euro Ordergebühr und man hat ein bisschen weniger Einrichtungsaufwand. Aber es ist eben nicht wirklich ein gemeinsames Depot, sondern kann nur einem Kind gehören.

Es gibt zwar bei einigen Banken bzw. Onlinebrokern die Möglichkeit Gemeinschaftsdepots einzurichten, allerdings kann man dies meinen Recherchen nach nur als Eheleute bzw. mit eingetragener Lebensgemeinschaft tun. Und selbst wenn es die Möglichkeit gäbe, zwei Kinder als Besitzer in einem Depot eintragen zu lassen, fände ich das eigentlich nur fair, wenn es sich um Zwillinge handelt.

Unterschiedliche Geburtszeitpunkte sollten sich in einer unterschiedlichen Anspardauer widerspiegeln. Das Depot unserer großen Tochter ist etwas praller gefüllt als das Depot unserer zweiten Tochter – schließlich wird diese auch früher mündig, während wir für unsere zweite noch ein wenig weitersparen dürfen.

Noch ein kleiner Exkurs zu einem Gedankenfehler, der doch häufiger auftritt, als ich als Mathematikerin gedacht hätte:

Egal ob man in ein gemeinsames Depot investiert oder die Investitionssumme aufteilt auf zwei Depots – der Ertrag bleibt gleich. Also ob ich nun in einem Depot 200€ pro Monat investiere oder in zwei Depots 100€ pro Monat – wenn es 5% Rendite gibt, bedeutet das in Summe 10€ – nur, dass die Rendite bei einem Depot komplett anfällt und bei zwei Depots eben aufgeteilt wird in 5€ und nochmal 5€.

Das ist also kein Argument dafür Depots zusammenzulegen.

Kann mein Kind familienversichert bleiben, wenn es höhere Depoterträge erhält?

Wer unter 25 Jahre alt ist und weniger als eine gewisse Einkommensgrenze verdient, der hat die Möglichkeit in der Familienversicherung beitragsfrei krankenversichert zu bleiben. Diese Einkommensgrenze orientiert sich seit Oktober 2022 an der Geringfügigkeitsgrenze, also dem Gehalt, das Minijobber bezahlt bekommen – 520€. Das bedeutet, solange man monatlich durchschnittlich weniger als 520€ verdient und unter 25 Jahre alt ist, kann man familienversichert bleiben.

Wie schnell passiert es also, dass das eigene Kind aus der Familienversicherung fliegt, weil seine oder ihre Kapitalerträge zu hoch sind? Rechnen wir mal durch:

520€ x 12 = 6240€ → Das ist das, was laut Einkommensgrenze jährlich eingenommen werden darf, um weiterhin familienversichert zu bleiben.

Gehen wir nun von jährlichen Ausschüttungen von 5% aus:

6240€ ÷ 0,05 = 124800€ → In dem Junior-Depot müssten knapp 125T€ liegen, damit das Kind über die Einkommensgrenze für die Familienversicherung kommt.

Das klingt jetzt erstmal unglaublich viel, aber ist es das wirklich?

Bei einer Sparrate von monatlich 370€ und einer angenommenen jährlichen Rendite von 5% hat sich nach 18 Jahren eine beeindruckende Summe von 128290€ angesammelt. Die Macht des Zinseszinses kann immer wieder beeindrucken. Wer also monatlich höhere Summen für sein Kind anspart, sollte diese Grenze im Hinterkopf behalten und z.B. auf thesaurierende ETFs setzen, die nicht ausschütten.

Aber selbst, wenn man keine so sportliche Sparrate für sein Kind einrichtet, kann bis zum 18. Geburtstag eine ganz schöne Summe zusammenkommen, aber:

Ist mein Kind mit 18 überhaupt reif für so viel Geld?

Ich will ehrlich sein, ich fände es auch schöner, wenn die Depots meiner Kinder erst mit 25 auf sie übergehen würden. Das ist nämlich das Alter, in dem wir Menschen so richtig erwachsen sind. Erst dann ist nämlich unser präfrontaler Kortex komplett ausgereift – der Teil der Gehirns der für so wichtige Sachen wie Ich-Entwicklung und soziale Entscheidungsprozesse verantwortlich ist.

Habt ihr in der Zeit zwischen 18 und 25 ziemlich viel Quatsch gemacht, den ihr euch heute gar nicht mehr erklären könnt? Das war die explosive Mischung aus Hormonen, sozialer Entscheidungsfreiheit und unausgereiftem Frontallappen der Großhirnrinde. Und nun stellt euch mal vor, ihr hättet damals auch noch einen mittleren bis höheren 5-stelligen Betrag überreicht bekommen. Bei der Vorstellung kann einem schon ein bisschen mulmig werden, nicht wahr?

Wer jetzt aber meint besonders klug sein zu wollen und überlegt das Depot einfach so lange zu verheimlichen, bis das Kind „reif“ ist, dem sei gleich gesagt, dass das nichts wird.

Mit dem 18. Geburtstag gibt es einen Brief von der Bank, der den jungen Erwachsenen oder die junge Erwachsene dazu auffordert, sich mittels Post-Ident auszuweisen und alle erforderlichen Vertragsunterlagen selbst zu unterschreiben. Geschieht dies nicht innerhalb eines endlichen Zeitraums, wird die Bank das Depot sperren.

Kurz vor dem 18 Geburtstag das Depot leerzuräumen, ist logischerweise auch verboten (wer mir den entsprechenden § nennen kann, kriegt einen virtuellen Keks). In aller Deutlichkeit gilt: Das Geld im Depot gehört dem Kind, nicht den Eltern. Auch wenn die Eltern jeden einzelnen Euro, der sich dort angesammelt hat, aus eigener Tasche bezahlt haben, besteht kein Anspruch. Am besten löst man sich von jedem Gedanken, der in diese Richtung geht.

Was kann man also tun, um bestmöglich dafür zu sorgen, dass das eigene Kind verantwortungsvoll mit einer so hohen Summe umgeht?

BILDUNG.

Sprecht mit euren Kindern über Geld. Involviert sie in eure Finanzplanung. Erklärt ihnen die Geheimnisse der Börse und lasst sie das eigene Depot auch schon vor dem 18. Geburtstag mitverwalten. Führt schon früh Gespräche, in denen Sätzen fallen wie:

„Sparen ist wichtig“
„Geld muss man sich verdienen, aber Geld kann auch für dich arbeiten“
„Gib nicht mehr Geld aus, als du hast“
„Es gibt gute und schlechte Schulden“
„Man muss sich um seine Finanzen kümmern“
„Zinsen vermehren dein Geld“

Und lasst los. Eure Kinder werden Fehler machen. Vielleicht auch mit Geld aus ihrem Depot. Vielleicht aber auch nicht. Nehmt euch einen Tee und habt Vertrauen.


1 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

2 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1641.html

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Martin
Martin
1 Jahr zuvor

Hallo Alexandra! Danke für den Artikel! Wieso die Nichtveranlagungsbescheinigung sofern Pauschbeträge ausgeschöpft sind? Was hat das für einen Hintergrund?

Heinrich
Heinrich
1 Jahr zuvor
Reply to  Martin

Mit NV-Bescheinigung ist das Geld nicht erst bis zur Anfertigung der Steuererklärung beim Finanzamt und kann weiterhin Gewinne erwirtschaften.

Dominik von Estatefolio

Hi Alexandra,

sehr liebevoll geschriebener Post. Ich bin selbst vor kurzem Vater geworden und bin bei meiner Recherche zum selben Ergebnis gekommen, daher auch die Wahl auf separates Depot eigens für das Kind.
Vor allem den letzten Abschnitt philosophischen Aspekt finde ich äußerst interessant und bin gespannt wie du das bei deinen zwei Mädels handhabst!I
Ich hatte in einem älteren Blog von deinem Bloggerkollegen Luis Pazos („Nur Bares ist Wahres“) von seiner Strategie über die Anlage für seine Kids in RoboAdvisor gelesen.

Finde deine Ausführungen spannend, habe mich vor geraumer Zeit mit dem gleichen Thema, allerdings in einem anderen Kontext – Immobilienvermögen – beschäftigt. –> https://www.estatefolio.de/immobilien-fuer-kinder-fuer-den-nachwuchs-vorsorgen-und-vermoegen-in-die-naechste-generation-bringen-fallstrick-und-tipps/

Gerhard
Gerhard
1 Jahr zuvor

Hallo Alexandra,
selten einen so klar strukturieren und fachlich kompetenten Beitrag zu diesem Thema gesehen. Auch super formuliert und deshalb gut lesbar.

Depot auf den Namen des Kindes eröffnen! Damit ist man rechtlich auf der sicheren Seite. Der Verlockung die Summe doch mal hin und wieder und insgeheim dem Elternkonto zuzurechnen, ist widerstanden.
So ein Depot für das Kind kann zudem der wichtigste Beitrag zu dessen finanzieller Bildung und Reife werden. Dazu sollte man das Kind schon sehr früh in die Verwaltung des Depots einbeziehen und dessen Veränderungen über die Zeit besprechen. Dann wird die Gefahr, dass mit 18 das Kind irgend welchen Unfug damit macht, doch eher klein sei.

Grüße Gerhard

Heinrich
Heinrich
1 Jahr zuvor

1641 BGB muss man nicht immer ganz eng sehen, man kann es auch teilweise garnicht.
Beispiel: Das Kindergeld geht grds. für mehrere Kinder auf genau ein Konto ein. Es handelt sich also nicht um eine Schenkung. Und natürlich können die Kinder miteinander sinnvoll Transaktionen ausführen. Die Verwendungszwecke sind hier hilfreich. Genauso können die Übertragungen an die Eltern genutzt werden um Anschaffungen im Sinne der Kinder zu finanzieren. Dabei ist es nicht unzulässig Transaktionskosten zu sparen.
Die Einstellung die Verwaltung genau zu nehmen ist hingegen goldrichtig.
Mehr Quellenangaben auch zu Gesetzen finde ich auch sehr gut.